31.10.03 - Liebe Freunde, als dieser text mit der post kam,  musste ich über internet an die quelle und alles verstehen: würde es nur absurd sein, müsste ich lachen, wohl aus dem eigenen grab! Die Petition kann ich nachschicken, falls ihr sie vertan haben solltet.

 

Internetseite Landtag Stuttgart, www.landtag-bw.de; Drucksache 13/2429, Seite 34-35

 

http://www3.landtag-bw.de/wP13/Drucksachen/2000/13_2429_d.pdf

 

38. Petition 13/2303 betr. Besetzung der Lektorenstelle am Romanischen Seminar der Universität

Der Petent kritisiert die Vorgehensweise der Universität H. bei der Wiederbesetzung einer halben Lektorenstelle am Romanischen Seminar.

Der Petent wurde 1949 in B./Rumänien geboren. Mit Bescheid vom 7. März 1974 wurde er als Asylberechtigter gemäß § 28 des Ausländergesetzes (AuslG) anerkannt. Mit Urkunde vom 26. Januar 1983 erwarb er die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.

Der Petent legte 1975 die erste Philologische Staatsprüfung an der Universität M. ab. 1979 verlieh ihm die Neuphilologische Fakultät der Universität H. die Würde eines Doktors der Philosophie. Seitdem war der Petent in verschiedenen Bereichen tätig, zuletzt bis April 1999 als Praktikant am Jugendtheater H.

Der Petent trägt vor, dass er, nachdem ihm der Sprachwissenschaftler Professor H. (Universität H.) die Möglichkeit gegeben habe, an dem Projekt eines etymologischen Wörterbuches der rumänischen Sprache mitzuarbeiten, zugleich beabsichtigt habe, sich im Fach Romanische Philologie zu habilitieren. Er sei mit dem Lehr- und Forschungskörper des Romanischen Seminars fachlich und menschlich intensiv verbunden gewesen, als im Januar 1995 Professor H. unerwartet verstorben sei. Kurz nach dessen Tod sei der damalige Lektor für Rumänische Sprachen und Literatur des Instituts in Rente gegangen. Der Petent habe auf eine öffentliche Ausschreibung dieser Stelle gesetzt, die jedoch zu seiner Verwunderung und Enttäuschung in der letzten Woche des Sommersemesters 1995 an Herrn I. vergeben worden sei. Die Personalentscheidung sei im Verborgenen bei einem Besuch des rumänischen Botschafters getroffen worden. Der Petent sei übergangen worden. Im Juni 2002 sei Herr I. in Rente gegangen. Durch Zufall habe er hiervon erfahren. Er sei daraufhin sofort bei dem Geschäftsführenden Direktor des Romanischen Seminars vorstellig geworden, dem er sein berechtigtes Interesse an der frei gewordenen Lektorenstelle bekundet habe. Er habe daraufhin erfahren, dass der Emeritus Professor He. einen Wissenschaftler aus Rumänien für die Stelle vorgesehen habe. Am darauffolgenden Tag habe er sich an seine Betreuerin vom Arbeitsamt gewandt, die darauf hingewiesen habe, dass eine hochqualifizierte Stelle nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann an einen ausländischen Arbeitnehmer vergeben würde, wenn dafür kein geeigneter deutscher Bewerber bzw. ein Staatsbürger aus der europäischen Gemeinschaft vorhanden sei. Im September 2002 sei ein junger Kollege aus Rumänien nach H. gekommen, der jedoch vorerst nicht auf die freie Stelle eingestellt werden konnte, wohl aus dem von der Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes genannten Grund. Zur großen Verwunderung des Petenten werde dieser junge Kollege seit Januar 2003 auf der Internetseite des Seminars angekündigt.

Der Petent verweist auf seine reiche Erfahrung und seine kritische Perspektive, die er sich über Jahre erarbeitet habe und die die gesamte Forschung in Deutschland und in Rumänien seit Mitte der 60er Jahre umfasse. Er habe sich diese in einem freien Land und nicht unter ideologischen Schranken angeeignet.

Der Petent schließt seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass er hoffe, die aus seiner Sicht zweifelhaften Vorgänge transparent dargestellt zu haben und verbindet dies mit der Hoffnung, ihm zu seinem Recht zu verhelfen.

Der Petent benennt dieses Recht nicht. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Petent seinen aus seiner Sicht bestehenden Rechtsanspruch auf die fragliche Lektorenstelle meint, der aus seiner deutschen Staatsangehörigkeit resultiert.

Die Universität H. hat darauf hingewiesen, dass eine Ausschreibung der halben Stelle des Lektors für Rumänisch in Deutschland nicht erfolgt sei. Das Romanische Seminar gewinne seine Lektoren für die einzelnen romanischen Sprachen (Französisch, Italienisch,Spanisch, Rumänisch usw.) grundsätzlich aus den betreffenden Ländern selbst. Dies sei wohl begründete Praxis auch an fast allen anderen Romanischen Seminaren in Deutschland. Es handele sich dabei meist um jüngere Fachkräfte, die sich auf eine wissenschaftliche Laufbahn in der Heimat vorbereiteten. Angehende Germanistik- und Romanistikdozentinnen und -dozenten bekämen auf diese Weise Gelegenheit, sich mit der deutschen Akademischen Lehre und Forschung vertraut zu machen sowie nach ihrer Rückkehr Vermittlungs- und Transferfunktionen wahrzunehmen. Die Einstellung von direkt aus dem betreffenden Lande kommenden Lektoren biete zudem die Gewähr, dass die Lehre auf der Basis intimer Vertrautheit mit der lebendigen Sprache und den aktuellen Entwicklungen unter anderem in der kulturellen und gesellschaftlichen Wirklichkeit des Herkunftslandes beruhe.

In den letzten Jahrzehnten hätten sich in der Deutschen Romanistik enge institutionalisierte Kontakte und vertragliche Kooperationen mit Partneruniversitäten der romanischen Länder ergeben, so auch zwischen den Universitäten H. und Bu., die implizierten, dass qualifizierte Lehrkräfte von diesen Partnern entsandt würden. Mit der Universität Bu. seien Gespräche zur Gewinnung eines Nachfolgers für Herrn Dr. I. aufgenommen worden, die dazu geführt hätten, dass der Präsident der Rumänischen Akademie seinen Doktoranden, Herrn D., für die betreffende Stelle empfohlen habe. Nachdem dieser sich im Wintersemester 2001/2002 dem Direktorium des Romanischen Seminars der Universität H. vorgestellt habe, habe dieses den Vorschlag bejaht. Seit dem 1. Oktober2002 sei die halbe Lektorenstelle mit diesem jungen Wissenschaftler besetzt, der perfekt zweisprachig sei (deutsch und rumänisch) und bereits eine ansehnliche Reihe von Publikationen vorweisen könne.

Der Petent sei für die Vergabe des Lektorats nicht in Betracht gekommen, da er, seit 30 Jahren in Deutschland lebend und nur in sehr lockerer Verbindung mit seinem Heimatland stehend, den vom Direktorium des Romanischen Seminars entwickelten oben genannten Vorgaben für die Bestellung eines neuen Lektors in keiner Weise entsprochen habe.

Aus Sicht des Wissenschaftsministeriums ist die Vorgehensweise im Rahmen der Wiederbesetzung der halben Lektorenstelle am Romanischen Seminar der Universität H. nicht zu bemängeln. Gemäß § 77 Abs. 2 Universitätsgesetz sollen für die Vermittlung moderner Fremdsprachen Ausländer beschäftigt werden, deren Muttersprache die zu vermittelnde Fremdsprache ist. Herr D. hatte diese Einstellungsvoraussetzungen in idealer Weise erfüllt. Eine Benachteiligung des Petenten wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit ist im Hinblick auf § 77 Abs. 2 Universitätsgesetz nicht gegeben. Rechtsverstöße im Rahmen des Besetzungsverfahrens der halben Lektorenstelle am Romanischen Seminar der Universität H. sind nicht feststellbar.

 

Beschlussempfehlung:

Der Petition kann nicht abgeholfen werden.

Berichterstatter: Wacker

 

Krit.Kommentar G.S.: keiner der beiden letzten beiden Heidelberger rumänisch-lektoren sind nach Rumänien zurückgekehrt und die "transferfunktion" irgendwie erfüllt. Die meisten lektren für die anderen romanischen sprachen waren, sind und werden Heidelberger bleiben - diese erfahrung gilt für die meisten, die ich während meiner assistentenzeit gemacht habe.

- I. wurde nach der pensionierung von präs. Iliescu mit einem orden für seine tätigkeit bei "Free Europe" belohnt, die meisten ex-kollegen dieses senders haben sich dem entzogen (!).

- meine beziehungen nach Rumänien sind keineswegs lose, meine texte sind dort publiziert worden (siehe home-page) und im internetzeitalter kann man sehr gut  von überall und über alles  sich ein gutes, hinterfragendes bild machen; man ist im gegenteil gegen die allgegenwärtige korruption immun, die inzwischen auch die EU im falle Rumäniens erkannt hat und ständig kritisiert. Sprache und denken kennen sowieso keine grenzen.

- es geht um das recht auf arbeit und die evidente klüngelei, die ich angesprochen hatte. Darauf ist aber mit keinem wort eingegangen worden. Man ist für seine redlichkeit bestraft,  jetzt doppelt und offiziell. Insofern ist dem allg. demokratie- und  rechtsstaatlichkeitsverständnis eigentlich von offizieller seite geschadet worden.

- für mich hat das ganze verfahren 9 1/2 (!) monate gedauert. Die entscheidung von 2.10. erreichte mich per post erst am 25, über drei wochen später! Die frage ist, wie man dies der öffentlichkeit doch bekannt machen sollte. Ungerechtigkeit ist privat schlimmer als eine unheilbare krankeit, wird sie allgemein, betrifft es auch die allgemeinheit.

 

Trotz allem, alles liebe, euer g.